Anjuman Intezamia Masajid lehnt den Vermittlungsvorschlag des Obersten Gerichts für Lok Adalat im Gyanvapi-Streit ab

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Kurzfassung

  • Anjuman Intezamia Masajid lehnt eine Mediation im Gyanvapi-Streit ab.
  • Das Oberste Gericht schlug eine Lok-Adalat-Vermittlungsinitiative vor.
  • Der Moscheeausschuss sagt, der Streit sei für eine Einigung außerhalb des Gerichts zu sensibel.
  • Anstehende Verfahren werden im gerichtlichen Verfahren weitergeführt.

Überblick

Der Anjuman Intezamia Masajid, der die Gyanvapi-Moschee in Varanasi verwaltet, hat öffentlich einen Vorschlag des Obersten Gerichts abgelehnt, den laufenden Gyanvapi-Streit über eine Lok-Adalat-Mediation beizulegen. Als Gründe nannte er die Sensibilität der Angelegenheit und die Bevorzugung einer gerichtlichen Entscheidung.

Was passiert ist

Am 13. Juli 2026 gab S.M. Yasin, gemeinsamer Generalsekretär von Anjuman Intezamia Masajid (AIM), bekannt, dass der Moscheeverwaltungsausschuss kollektiv beschlossen habe, nicht an einer vom Obersten Gericht geförderten Mediation teilzunehmen. Diese sei als Teil des im August anstehenden Special Lok Adalat vorgesehen.

Die Initiative 'Samadhan Samaroh 2026' des Obersten Gerichts hatte Rechtsstreitparteien, einschließlich derjenigen, die am Gyanvapi-Streit beteiligt sind, eingeladen, an vorgerichtlichen Schlichtungstreffen zur alternativen Streitbeilegung teilzunehmen.

AIM führte an, dass der Streit um die Gyanvapi-Moschee - einschließlich der damit zusammenhängenden Punkte im Rahmen des Places of Worship (Special Provisions) Act, 1991 - ausschließlich über das formelle Gerichtsverfahren beigelegt werden sollte.

Der Moscheeausschuss bekräftigte zudem seinen Anspruch auf die Moschee und erklärte, es gebe keine Grundlage dafür, im laufenden gerichtlichen Verfahren eine Schlichtung oder Mediation einzuleiten.

Kontext

Mehrere mit der Gyanvapi-Moschee zusammenhängende Verfahren sind vor Gerichten anhängig. Das älteste ist eine ursprüngliche Klage aus dem Jahr 1991 mit dem Antrag, die Moschee von dem betreffenden Gelände zu entfernen. Neuere Verfahren betreffen unter anderem Forderungen nach dem Recht, die Gyanvapi-Anlage zu besuchen und zu verehren; daraus folgten gerichtliche Anordnungen für Erhebungen durch das Archaeological Survey of India (ASI) und weitere gerichtliche Maßnahmen.

Im Jahr 2025 habe es keine größeren Entwicklungen in den anhängigen Verfahren gegeben, und mehrere Parteien streben weiterhin ihre Aufnahme in die laufenden Verfahren an.

Warum es wichtig ist

  • Dass die Moscheeverwaltung nicht an einer Mediation teilnehmen will, stellt sicher, dass der laufende Rechtsstreit um die Gyanvapi-Moschee im Rahmen des formellen gerichtlichen Verfahrens verbleibt.
  • Der Bericht macht deutlich, dass alternative Streitbeilegung bei bestimmten besonders sensiblen Fällen von religiösem Grundeigentum in Indien möglicherweise nicht praktikabel ist.

Quellen

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