Starcom und Assen Christov starten ein ICSID-Schiedsverfahren gegen San Marino: 150 Millionen Euro werden geltend gemacht
Kurzfassung
- Der bulgarische Investor Starcom Holding und Mehrheitsgesellschafter Assen Christov haben San Marino formal ihre Absicht zur Aufnahme eines Schiedsverfahrens mitgeteilt.
- Der Streit betrifft angeblich fehlerhafte Behandlungen der Investition von Starcom in der Banca di San Marino.
- Sofern keine einvernehmliche Beilegung erfolgt, werden Ansprüche in Höhe von mindestens 150 Millionen Euro in einem ICSID-Verfahren in Washington weiterverfolgt.
- Die Anspruchsteller machen schwerwiegende Verstöße durch Behörden in San Marino geltend, die sich auf das Vertrauen von Investoren auswirken.
Überblick
Starcom Holding AD, eine bedeutende bulgarische Investmentgruppe, und ihr Mehrheitsgesellschafter Assen Christov haben beim ICSID in Washington ein internationales Schiedsverfahren gegen die Republik San Marino eingeleitet. Der Streit entsteht aus angeblich rechtswidrigen und nachteiligen Handlungen von Behörden in San Marino im Zusammenhang mit der Investition von Starcom in der Banca di San Marino; die Anspruchsteller machen Schadensersatz in mindestens 150 Millionen Euro geltend.
Die Verfahrenseröffnung beruht auf Vorwürfen der Anspruchsteller, dass San Marino irreguläre Maßnahmen ergriffen habe, die im Zusammenhang mit der Investition von Starcom stünden und zu finanziellen Schäden geführt hätten.
Was passiert ist
Am 1. April 2026 haben Starcom Holding und Assen Christov sowohl der Zentralbank als auch der Regierung von San Marino formell ihre Absicht mitgeteilt, ein Schiedsverfahren nach den ICSID-Regeln zu verfolgen.
Der Schritt folgt auf die Einreichung einer "Notice of Dispute", einem rechtlichen ersten Schritt vor der Aufnahme des Schiedsverfahrens. Der zugrunde liegende Konflikt betrifft die gescheiterte Investition von Starcom in Höhe von 36,7 Millionen Euro in die Banca di San Marino sowie weitere Verluste, die angeblich durch die Beschlagnahme rechtmäßig gehaltener Gelder verursacht worden seien.
Starcom behauptet, dass Regulierungs- und Justizbehörden in San Marino illegitime Handlungen gegen bulgarische Investoren vorgenommen hätten, einschließlich der Blockierung und Beschlagnahme ihrer Gelder in einer Weise, die nach Angaben der Anspruchsteller ohne Präzedenzfall in internationaler oder europäischer Praxis sei.
Die Anspruchsteller erklären, dass sie vor einer formalen Einreichung weiterhin verhandlungsbereit seien; sofern jedoch keine akzeptable Einigung erzielt werde, würden sie ihren Anspruch in Höhe von 150 Millionen Euro weiterverfolgen. Pinsent Masons, eine internationale Anwaltskanzlei, wird Starcom im Schiedsverfahren vertreten.
Kontext
Starcom ist eine bedeutende bulgarische Investmentgruppe, die konsolidierte Vermögenswerte in Höhe von nahezu 1,7 Milliarden Euro verwaltet und in 12 europäischen Ländern tätig ist. Die beabsichtigte Investition in die Banca di San Marino wird als eine der größten in der Republik in den vergangenen 20 Jahren beschrieben.
Der Streit hat weitergehende Auswirkungen auf das Investitionsumfeld von San Marino, insbesondere da der Kleinstaat eine engere wirtschaftliche Integration mit der Europäischen Union anstrebt. Die Anspruchsteller machen geltend, dass das Verhalten der Behörden das internationale Vertrauen in den Finanzsektor des Landes beeinträchtigen könnte.
Warum es wichtig ist
- Der Fall könnte Maßstäbe für die Behandlung ausländischer Investoren in San Marino setzen und die Wahrnehmung seiner rechtlichen und finanziellen Institutionen beeinflussen.
- Eine negative Entscheidung für San Marino könnte dessen Bemühungen beeinträchtigen, internationales Kapital anzuziehen, sowie seine Verhandlungen für eine engere Assoziierung mit der EU.
- ICSID-Schiedsverfahren dienen häufig als zentrales Streitbeilegungsinstrument für grenzüberschreitende Investitionen, und die Ergebnisse werden von der internationalen Finanzwelt genau beobachtet.