NCLT verweist Streit zwischen Eros-Colour Yellow an ein Schiedsverfahren
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Kurzfassung
- NCLT verweist den Streit zwischen Eros International Media und Colour Yellow Productions an ein Schiedsverfahren.
- Der Antrag von Eros wegen Unterdrückung und Pflichtverletzung im Management wurde als vertraglich zurückgewiesen.
- Das Tribunal verwies auf wirksame Schiedsklauseln in den Vereinbarungen der Parteien.
- Ein Antrag nach § 8 des Arbitration and Conciliation Act wurde stattgegeben.
Überblick
Am 28. April 2026 hat das National Company Law Tribunal (NCLT) Eros International Media Ltd. und Colour Yellow Productions Pvt. Ltd. angewiesen, ihren Streit im Wege eines Schiedsverfahrens beizulegen und den Antrag von Eros zurückgewiesen, der eine Unterdrückung und Pflichtverletzung im Management behauptete - mit der Begründung, die Streitpunkte seien im Kern vertraglicher Natur.
Was passiert ist
Zwischen Eros International Media und Colour Yellow Productions, angeführt von dem Filmemacher Aanand L. Rai, bestand ein Streit über Vorwürfe der Unterdrückung, Pflichtverletzung im Management und vertragliche Pflichtverletzungen, die aus einer Transaktion aus dem Jahr 2014 resultieren, bei der Eros einen wesentlichen Anteil an Colour Yellow Productions erwarb.
Eros machte Handlungen wie Transaktionen mit verbundenen Parteien, die Nichtoffenlegung finanzieller Informationen und die Ausgrenzung seines stellvertretenden Direktors geltend. Diese stellte es als Unterdrückung und Pflichtverletzung im Management nach dem Companies Act dar.
Das NCLT kam zu dem Ergebnis, dass diese Ansprüche vertraglicher Natur seien. Sowohl das ursprüngliche Term Sheet als auch eine nachfolgende Vereinbarung aus dem Jahr 2023 enthielten Schiedsklauseln, die die Durchführung eines Schiedsverfahrens für solche Streitigkeiten vorsahen.
Das Tribunal gab den Antrag des Beklagten nach § 8 des Arbitration and Conciliation Act statt, verwies die Sache an ein Schiedsverfahren und wies den Antrag von Eros als Unternehmensantrag zurück.
Kontext
Der Streit geht auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 2014 zurück, nach der Eros International Media eine 50%-Beteiligung an Colour Yellow Productions erhielt, wobei Rollen und Zuständigkeiten zwischen den beiden Unternehmen aufgeteilt wurden.
Im Jahr 2021 hatten die Beklagten versucht, sich auf ein Schiedsverfahren zu berufen, die Angelegenheit wurde jedoch beigelegt. Eine neue Vereinbarung aus dem Jahr 2023 bekräftigte das Schiedsverfahren für zukünftige Streitigkeiten.
Warum es wichtig ist
- Die Entscheidung des NCLT stärkt die Durchsetzbarkeit von Schiedsklauseln in Aktionärs- und Joint-Venture-Vereinbarungen in Indien.
- Sie zeigt, dass Streitigkeiten, die im Kern vertraglicher Natur sind - selbst wenn sie als gesetzliche Unterdrückung oder Pflichtverletzung im Management dargestellt werden - an ein Schiedsverfahren verwiesen werden können, sofern eine Schiedsvereinbarung besteht.
