US-Bundesrichterin empfiehlt Verhandlung in öffentlicher Sitzung in Royal-Caribbean-Verfahren mit versteckter Kamera, lehnt Zwangsschiedsverfahren ab
Kurzfassung
- Eine US-Bundesrichterin in Fort Lauderdale riet davon ab, dass Royal Caribbean in einem Sammelklageverfahren zu Datenschutzvorwürfen ein Schiedsverfahren erzwingt.
- Die Richterin stellte fest, dass die Vorwürfe im Zusammenhang mit angeblichen Vorfällen mit einer versteckten Kamera unter das US-Bundesgesetz Ending Forced Arbitration of Sexual Assault and Sexual Harassment Act (EFAA) fallen.
- Die Empfehlung ermöglicht es bis zu 960 potenziellen Klägern, ihre Ansprüche in öffentlicher Sitzung geltend zu machen - vorbehaltlich der Prüfung durch den Bezirksrichter.
Überblick
Eine Bundesrichterin in Fort Lauderdale empfahl, dass eine Sammelklage gegen Royal Caribbean statt in einem privaten Schiedsverfahren in öffentlicher Sitzung weitergeführt wird. Der Rechtsstreit betrifft angebliche Vorfälle mit versteckten Kameras in Passagierkabinen durch ein Besatzungsmitglied. Die Empfehlung stützt sich auf die Anwendbarkeit des Ending Forced Arbitration of Sexual Assault and Sexual Harassment Act, steht jedoch noch unter dem Vorbehalt einer abschließenden Entscheidung durch einen Bezirksrichter.
Was passiert ist
Am 23. April 2026 gab US-Bundesrichterin Detra Shaw-Wilder eine Empfehlung ab, wonach Passagiere, die eine Verletzung der Privatsphäre und emotionale Belastung im Zusammenhang mit einem Vorfall mit versteckter Kamera an Bord der Symphony of the Seas von Royal Caribbean behaupten, ihre Sache in öffentlicher Sitzung vortragen dürfen.
Der Fall geht auf die Entdeckung einer versteckten Kamera zurück, die im Februar 2024 in einer Gäste-Kabine gefunden worden war, und betrifft eine geplante Gruppe von bis zu 960 Passagieren, die von dem Besatzungsmitglied Arvin Joseph Mirasol zwischen Dezember 2023 und Februar 2024 betreut worden sein sollen.
Shaw-Wilder kam zu dem Ergebnis, dass die Behauptungen der Klägerin als "sexual assault dispute" im Sinne der US-amerikanischen EFAA einzuordnen sind, wodurch Schiedsklauseln vor Vertragsabschluss in diesem Kontext nicht durchsetzbar seien.
Die Empfehlung ist verfahrensrechtlicher Natur und wartet nun auf die Prüfung, mögliche Änderung oder eine potenzielle Zurückweisung durch den Bezirksrichter. Royal Caribbean kann den Ausgang weiterhin anfechten oder Rechtsmittel einlegen.
Kontext
Der Ending Forced Arbitration of Sexual Assault and Sexual Harassment Act (Public Law 117-90) ermöglicht mutmaßlichen Opfern von Sexualangriffen oder -belästigungen, sich für eine gerichtliche Auseinandersetzung statt für ein Schiedsverfahren zu entscheiden, das schon vorab vertraglich vereinbart wurde.
Parallel dazu hat sich das im Zentrum der Vorwürfe stehende Besatzungsmitglied in einem Bundesgerichtsverfahren wegen der Herstellung von Kinderpornografie schuldig bekannt und wurde im August 2024 zu 30 Jahren Haft verurteilt. Zu den Ansprüchen der Kläger im Zivilverfahren gehören Verletzung der Privatsphäre, emotionale Belastung sowie ein Versäumnis des Sicherheitsmanagements durch die Reederei.
Warum es wichtig ist
- Wenn das Bezirksgericht die Empfehlung der Bundesrichterin übernimmt, könnten zahlreiche Anspruchsteller ihre Vorwürfe gegen Royal Caribbean in einem öffentlichen Forum verfolgen, was das Unternehmen möglicherweise dazu verpflichtet, umfangreiche interne Unterlagen offenzulegen.
- Der Fall könnte die Anwendung der EFAA in maritimen oder groß angelegten Verbraucher-Kontexten klären und Maßstäbe dafür setzen, ob Schiedsklauseln vorab wirksam vereinbart werden können, wenn sexuelle Fehlverhaltensvorwürfe im Raum stehen.
