Hanall Biopharma verliert Schiedsverfahren vor der ICC wegen Beendigung der HL161-Lizenz gegen Harbour BioMed

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Kurzfassung

  • Hanall Biopharma hat ein Schiedsverfahren eingeleitet, um die HL161-Lizenz mit Harbour BioMed zu beenden.
  • Das ICC-Schiedsgericht entschied, dass die Kündigungsanzeige unwirksam ist.
  • Die Lizenzvereinbarung zwischen den Parteien bleibt in Kraft.

Überblick

Ein Schiedsgericht, das unter der Internationalen Handelskammer (ICC) gebildet wurde, hat in einem Verfahren gegen Hanall Biopharma entschieden, in dem das Unternehmen die Beendigung einer Lizenzvereinbarung mit Harbour BioMed anstrebte - bezogen auf das biologische Produkt HL161. Das Schiedsgericht stellte fest, dass die Kündigungsanzeige von Hanall unwirksam war, und bestätigte damit die bestehende Vereinbarung zwischen den Parteien.

Was passiert ist

Hanall Biopharma wollte eine Lizenzvereinbarung im Zusammenhang mit HL161, einem biologischen Produkt, mit seinem Partner Harbour BioMed beenden.

Hanall Biopharma stellte eine Kündigungsanzeige in Bezug auf die Lizenz aus.

Harbour BioMed bestritt die Beendigung, was zu Schiedsverfahren vor einem ICC-Schiedsgericht führte.

Das ICC-Schiedsgericht entschied, dass die Kündigungsanzeige von Hanall unwirksam ist, und stellte damit klar, dass die Lizenzvereinbarung weiterhin gilt.

Kontext

Der Streit betrifft das Lizenzverhältnis zwischen Hanall Biopharma, einem biopharmazeutischen Unternehmen, und Harbour BioMed hinsichtlich HL161, einem biologischen Wirkstoff, der möglicherweise erhebliches kommerzielles Potenzial hat.

Das Schiedsverfahren wurde nach den Regeln der Internationalen Handelskammer durchgeführt, einem gängigen Forum zur Beilegung grenzüberschreitender Vertragsstreitigkeiten.

Warum es wichtig ist

  • Die Entscheidung sichert Harbour BioMed die vertraglichen Rechte an HL161 aus der ursprünglichen Lizenz.
  • Sie zeigt, dass die ICC bereit ist, Lizenzverträge aufrechtzuerhalten, wenn die Beendigungsverfahren streitig sind.

Quellen

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