ICSID-Schiedsgericht teilt Berkeley v Spanien Energie-Streit in zwei Phasen auf

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Kurzfassung

  • Das ICSID-Schiedsgericht teilt das Schiedsverfahren zwischen Berkeley Energia und Spanien in zwei Phasen auf.
  • In der ersten Phase werden Einwände zur Zuständigkeit behandelt, einschließlich der Zurückweisung des Anspruchs auf Vergünstigungen.
  • In der zweiten Phase werden die Begründetheit sowie die Höhe des geltend gemachten Anspruchs geprüft.
  • Berkeley macht rund 1,25 Milliarden US-Dollar Entschädigung wegen des Bergbauprojekts in Salamanca geltend.

Überblick

Das ICSID-Schiedsgericht, das das von Berkeley Energia Limited gegen Spanien angestrengte Investitionsschiedsverfahren überwacht, hat entschieden, das Verfahren in zwei getrennte Phasen zu unterteilen. Das Schiedsverfahren betrifft angebliche Verstöße im Zusammenhang mit Berkeleys Investition in das Bergbauprojekt Salamanca und umfasst einen Entschädigungsanspruch in Höhe von etwa 1,25 Milliarden US-Dollar nach dem Energiecharta-Vertrag.

Das Schiedsgericht hat die Verfahrensaufteilung angeordnet. In der ersten Phase sollen die Einwände Spaniens zur Zuständigkeit, einschließlich Argumenten zur Verweigerung des Anspruchs auf Vergünstigungen, behandelt werden. Sollte die Zuständigkeit bejaht werden, wird das Verfahren in die zweite Phase übergehen, die sich auf die materiell-rechtliche Begründetheit des Falls sowie die Bewertung von Schadensersatz konzentriert.

Was passiert ist

Berkeley Energia hat - über seine Tochtergesellschaft Berkeley Exploration Limited - im Mai 2024 ein Schiedsverfahren bei ICSID wegen seiner Investitionen in das Bergbauprojekt Salamanca in Spanien eingeleitet.

Das Schiedsgericht hat angeordnet, das Verfahren aufzuteilen. In der ersten Phase werden die Einwände Spaniens zur Zuständigkeit behandelt, einschließlich Ausführungen zur Verweigerung des Anspruchs auf Vergünstigungen.

Wird die Zuständigkeit bestätigt, wird das Schiedsverfahren anschließend in eine zweite Phase übergehen, die sich auf die materiell-rechtliche Begründetheit des Falles und die Bewertung von Schadensersatz konzentriert.

Berkeley hat im Februar 2026 sein Memorial eingereicht. Dabei macht das Unternehmen geltend, dass die Maßnahmen Spaniens gegen seine Tochtergesellschaft gegen den Energiecharta-Vertrag verstoßen hätten, und fordert rund 1,25 Milliarden US-Dollar an Schadensersatz.

Das Unternehmen hat die spanischen Marktaufsichtsbehörden (CNMV) informiert und darauf hingewiesen, dass es weiterhin bereit ist, sich mit spanischen Behörden über eine mögliche einvernehmliche Beilegung im Zusammenhang mit den für das Projekt erforderlichen Genehmigungen zu verständigen.

Kontext

Das Salamanca-Projekt von Berkeley sah sich mit regulatorischen und verwaltungstechnischen Herausforderungen konfrontiert, die zu dem aktuellen Streit geführt haben.

Das Schiedsverfahren wird beim ICSID unter dem Energiecharta-Vertrag geführt, einem bedeutenden Forum zur Beilegung grenzüberschreitender Investoren-Staaten-Streitigkeiten.

Die Aufteilung des Verfahrens in Phasen ist ein gängiger Ansatz im Investitionsschiedsverfahren, wenn Fragen zur Zuständigkeit den Anspruch vollständig erledigen könnten.

Warum es wichtig ist

  • Die Verfahrensaufspaltung ermöglicht es, Einwände zur Zuständigkeit zu klären, bevor möglicherweise eine längere und kostspieligere Prüfung der Begründetheit erfolgt.
  • Das Ergebnis kann künftige Strategien in Investitionsschiedsverfahren beeinflussen sowie Spaniens Haftung nach dem Energiecharta-Vertrag.
  • Eine hohe Entschädigungsforderung verdeutlicht anhaltende Spannungen zwischen regulatorischer Politik und dem Schutz von Investoren im europäischen Energiesektor.

Quellen

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