US-Bundesrichter ordnet Klage des Michael-Jackson-Nachlasses gegen Schiedsverfahren an

By ADR Journal Editorial Desk Veröffentlicht Updated 1 Quelle Vereinigte Staaten

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Kurzfassung

  • Der US-Bundesbezirksrichter wies die Klage der Geschwister Cascio gegen den Nachlass von Michael Jackson ab.
  • Die Klage wurde zur Schiedsgerichtsbarkeit nach den Bedingungen eines Vergleichs aus dem Jahr 2019 verwiesen.
  • Der Vergleich umfasste eine Zahlung von 3,5 Millionen US-Dollar an die Geschwister.
  • Die Schiedsklausel wurde trotz Vorwürfen und Streit über die Wirksamkeit des Vergleichs durchgesetzt.

Überblick

Am 12. August 2026 wies der US-Bundesbezirksrichter Hernan D. Vera eine von vier Mitgliedern der Familie Cascio gegen den Nachlass von Michael Jackson eingereichte Klage ab und verwies die Auseinandersetzung in ein vertrauliches Schiedsverfahren, wie es durch eine frühere Vergleichsvereinbarung vorgegeben war.

Die Entscheidung setzt eine Schiedsklausel aus einem Vergleich aus dem Jahr 2019 durch, in dem die Geschwister zuvor 3,5 Millionen US-Dollar vom Jackson-Nachlass erhalten hatten.

Gegenstand der Klage waren Vorwürfe der Geschwister Cascio wegen widerrechtlicher Tötung von Kindern über mehr als ein Jahrzehnt während ihrer Kindheit.

Was passiert ist

Vier Mitglieder der Familie Cascio reichten eine Klage gegen den Nachlass von Michael Jackson ein und warfen Michael Jackson einen über mehr als ein Jahrzehnt während ihrer Kindheit reichenden Kindesmissbrauch vor.

Im Jahr 2019 einigten sich die Geschwister und der Jackson-Nachlass nach öffentlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Dokumentarfilm 'Leaving Neverland' auf einen Vergleich. Dieser umfasste eine Zahlung von 3,5 Millionen US-Dollar sowie eine Schiedsklausel.

Die Geschwister Cascio bestritten später die Wirksamkeit des Vergleichs von 2019 und machten geltend, sie seien zur Unterzeichnung gedrängt worden. Sie wollten ihre Ansprüche vor einem Bundesgericht geltend machen.

Richter Hernan D. Vera wies die Klage am 12. August 2026 ab und entschied, dass die Ansprüche gemäß den Bedingungen der Vergleichsvereinbarung in einem vertraulichen Schiedsverfahren geklärt werden müssen.

Der Jackson-Nachlass hat die Vorwürfe der Geschwister Cascio zurückgewiesen und in dem Vergleich von 2019 keine Fehlverhalten eingeräumt.

Kontext

Die Geschwister Cascio wurden zuvor als eng mit Michael Jackson verbunden beschrieben und bezeichneten sich als seine 'zweite Familie'.

Öffentlich wurden die Vorwürfe nach der Veröffentlichung von HBOs 'Leaving Neverland', was die Aufmerksamkeit für das Verhalten von Jackson erneut erhöhte.

Der Jackson-Nachlass ist in den vergangenen Jahren mit mehreren zivilrechtlichen Klagen konfrontiert worden, hat jedoch stets an seiner Zurückweisung der Vorwürfe festgehalten.

Auch eine separate Klage eines weiteren Geschwisterteils der Familie Cascio wurde aus ähnlichen Gründen an ein Schiedsverfahren verwiesen.

Warum es wichtig ist

  • Die Entscheidung bekräftigt die Durchsetzbarkeit von Schiedsklauseln auch in sensiblen und hochkarätigen Streitigkeiten.
  • Das Ergebnis kann als Bezugspunkt für künftige Verfahren dienen, in denen nach einem Vergleichsschluss Ansprüche gegen Schiedsvereinbarungen geltend gemacht werden.
  • Der Fall betrifft Ansprüche von öffentlichem Interesse wegen der Bekanntheit der Beteiligten und des Streitgegenstands.

Quellen

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