ICSID teilt das Schiedsverfahren Berkeley gegen Spanien zum Uranprojekt Retortillo in zwei Phasen auf

By ADR Journal Editorial Desk Veröffentlicht Updated 1 Quelle Spanien

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Kurzfassung

  • ICSID führt Berkeleys Schiedsbegehren gegen Spanien in zwei Phasen durch.
  • In der ersten Phase geht es um Einwände zur Zuständigkeit und um den Entzug von Vorteilen.
  • In der zweiten Phase werden die Sache in der Hauptsache und mögliche Schadensersatzansprüche geprüft.
  • Berkeley verlangt rund 1,25 Milliarden US-Dollar im Zusammenhang mit dem Uranprojekt Retortillo.

Überblick

Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) hat beschlossen, die Schiedsverfahren, die Berkeley gegen Spanien in Bezug auf das Uranabbauprojekt Retortillo angestrengt hat, zu teilen. Berkeley macht Schäden in Höhe von etwa 1,25 Milliarden US-Dollar geltend und wirft Spanien Verstöße unter dem Energiecharta-Vertrag (ECT) vor.

Was passiert ist

ICSID hat entschieden, den laufenden Streit im Schiedsverfahren zwischen Berkeley Energia und Spanien in zwei getrennte Phasen aufzuteilen.

In der ersten Phase wird das Schiedsgericht Einwände im Zusammenhang mit der Zuständigkeit und mit dem Entzug von Vorteilen prüfen.

Die zweite Phase befasst sich mit der inhaltlichen Begründetheit des Falls und mit der Bemessung von Schadensersatz, falls die Zuständigkeit bejaht wird.

Berkeley teilte diese verfahrensrechtliche Änderung der spanischen Börsenaufsicht mit und erklärte, weiterhin gesprächsbereit zu sein, um die Streitigkeit über Projektgenehmigungen einvernehmlich mit Spanien beizulegen.

Kontext

Berkeley Energia hat beim ICSID ein Schiedsbegehren eingereicht und geltend gemacht, dass staatliche Maßnahmen gegenüber seiner spanischen Tochtergesellschaft und dem Uranabbauprojekt Retortillo mehrere Bestimmungen des Energiecharta-Vertrags verletzt hätten.

Die Handhabung von Projektgenehmigungen durch Spanien steht im Zentrum der Streitigkeit. Die Aufteilung bedeutet, dass Einwände gegen die Zuständigkeit von ICSID entschieden werden, bevor das Gremium sich den Kernaussagen der ECT-Klagen und den geltend gemachten Schäden widmet.

Warum es wichtig ist

  • Die Aufteilung könnte die Verfahrensführung straffen, indem Zuständigkeitsfragen vorab geklärt werden.
  • Das Ergebnis wirkt sich auf die Zukunft des Uranabbaus Retortillo und auf mögliche von Spanien geschuldete Entschädigungen aus.
  • Die Verfahrensgestaltung durch das ICSID weist den prozessualen Weg für ähnliche Streitigkeiten aus Investitionsschutzabkommen.

Quellen

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