Der Oberste Gerichtshof Indiens verweist die Sammelklage gegen Jindal Poly Films in die Schiedsgerichtsbarkeit
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Kurzfassung
- Der Oberste Gerichtshof Indiens hat die Sammelklage gegen Jindal Poly Films an ein Schiedsverfahren verwiesen.
- Im Kern ging es um den Vorwurf, über 2.500 Mrd. INR seien über unterbewertete Transaktionen abgezweigt worden.
- Es war die erste unternehmensbezogene Sammelklage, die die Zulässigkeit vor dem NCLT nach § 245 erreichte.
- Der ursprüngliche Antragsteller schied aus, und ein ersetzter Antragsteller stimmte dem Schiedsverfahren zu.
Überblick
Am 8. Juni 2024 hat der Oberste Gerichtshof Indiens die Streitigkeit in einer Sammelklage zwischen Minderheitsaktionären und Jindal Poly Films Ltd an ein Schiedsverfahren verwiesen und damit ein bedeutendes Verfahren nach § 245 des Companies Act zu Vorwürfen finanziellen Fehlverhaltens und unterbewerteter Transaktionen abgeschlossen. Das Gericht nahm die Zustimmung aller Parteien an, die Sache durch ein schiedsgerichtliches Verfahren zu klären.
Was passiert ist
Die Auseinandersetzung wurde im März 2024 von dem Minderheitsaktionär Ankit Jain und seiner Familie angestoßen. Sie machten geltend, über 2.500 Mrd. INR seien aus Jindal Poly Films durch den Verkauf von Vermögenswerten zu unterbewerteten Preisen sowie durch konzernbezogene Transaktionen abgezweigt worden, die mit dem Umfeld des Promoters verknüpften Einheiten verbunden gewesen seien.
Die Aktionäre verwiesen außerdem auf Investitionen von Jindal Poly in konzernnahe Energieunternehmen und darauf, dass diese Investitionen anschließend zu unterbewerteten Preisen übertragen worden seien, nachdem Schulden erlassen worden waren.
Der National Company Law Tribunal (NCLT) nahm den Antrag im Februar 2026 an. Damit war dies das erste Mal, dass in Indien eine unternehmensbezogene Sammelklage diesen Verfahrensstand erreichte. Die Anordnung wurde später vom National Company Law Appellate Tribunal (NCLAT) bestätigt.
Nachdem der führende Antragsteller seine Beteiligung verkauft und den Rückzug erklärt hatte, wurde Monet Securities Pvt. Ltd als Antragsteller ersetzt und stimmte dem Schiedsverfahren zu. Der Oberste Gerichtshof hob die NCLT- und NCLAT-Entscheidungen auf und bestellte den Einzel-Schiedsrichter Manindra Mohan Shrivastava zur Entscheidung über die Sache.
Kontext
§ 245 des Companies Act 2013 wurde eingeführt, um den Schutz von Minderheitsaktionären in Indien zu stärken und damit kollektive Klagen nach Skandalen wie Satyam zu ermöglichen.
Während kollektive Rechtsbehelfe in den USA und anderen Rechtsordnungen üblich sind, sind sie im indischen Gesellschaftsrecht selten und weitgehend unerprobt. Der Fall wurde daher als mögliches Präzedenzsignal genau beobachtet, bis mit der Verweisung an das Schiedsverfahren die gerichtlichen Verfahren beendet wurden.
Warum es wichtig ist
- Die Verweisung zeigt, wie Streitigkeiten aus Sammelklagen nach Indiens Companies Act möglicherweise durch Schiedsverfahren statt durch langwierige Gerichtsverfahren gelöst werden können.
- Das Ergebnis könnte künftigen Aktivitäten von Minderheitsaktionären und der Praxis von Sammelklagen im indischen Gesellschaftsrecht Impulse geben.
