Berufungsgericht Den Haag verweigert Anlegern den Beitritt nach gescheitertem brasilianischem Schiedsverfahren gegen Petrobras

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Kurzfassung

  • Niederländisches Gericht verweigerte Anlegern den Beitritt als Nebenintervenienten nach gescheitertem Schiedsverfahren gegen Petrobras in Brasilien.
  • Die Anleger wollten sich einer in den Niederlanden geführten Sammelklage anschließen, die von der Stichting Petrobras Compensation Foundation initiiert wurde.
  • Das Gericht stellte fest, dass Anleger von der niederländischen Gruppe ausgeschlossen sind, weil sie am brasilianischen Schiedsverfahren teilgenommen haben - es sei denn, ein Schiedsgericht habe ausdrücklich seine Zuständigkeit verneint.
  • Die Entscheidung bestätigt Grenzen für eine doppelte Geltendmachung in grenzüberschreitenden Streitigkeiten von Aktionären.

Überblick

Am 23. Juni 2026 erließ das Berufungsgericht Den Haag eine Entscheidung in einem laufenden Verfahren zwischen der Stichting Petrobras Compensation Foundation und Petrobras. Dabei ging es um die Frage, ob zwei Anlegereinheiten in eine niederländische Sammelklage eingreifen können, nachdem ein Schiedsverfahren in Brasilien erfolglos geblieben war.

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Was passiert ist

Die Stichting Petrobras Compensation Foundation reichte in den Niederlanden eine Sammelklage ein und verlangte Schadensersatz von Petrobras wegen angeblicher Gesetzes- und Satzungsverstöße.

Interfund Sicav (Luxemburg) und Fideuram Asset Management Limited (Irland) - beide hatten zuvor erfolglose Schiedsverfahren in Brasilien gegen Petrobras geführt - versuchten, sich als beteiligte Dritte dem niederländischen Verfahren anzuschließen.

Die Anleger machten geltend, der Ausschluss aus der niederländischen Gruppe lasse ihre Ansprüche ohne jede sachliche Überprüfung, und beriefen sich dabei auf Rechte aus europäischen Menschenrechtsinstrumenten.

Das niederländische Berufungsgericht wies den Antrag zurück. Es stellte fest, dass Anleger, die ein Schiedsverfahren aufgrund einer gültigen Schiedsvereinbarung zwar eingeleitet, aber verloren haben, sich später nicht der niederländischen Sammelklage anschließen können - es sei denn, ihr Schiedsverfahren sei wegen fehlender Zuständigkeit eingestellt worden.

Kontext

Niederländische Gerichte sind zu einem Forum für internationale Sammelklagen von Anlegern geworden - auch dann, wenn Unternehmen in den Niederlanden weder ansässig sind noch dort gelistet.

Die Satzung von Petrobras enthält eine Schiedsklausel, wonach gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten durch Schiedsverfahren in Brasilien entschieden werden sollen.

Niederländische Gerichte hatten zuvor die von der Stichting Petrobras Compensation Foundation vertretene Klasse auf Aktionäre beschränkt, die weder ein Schiedsverfahren eingeleitet noch anderswo gerichtliche Verfahren abgeschlossen hatten.

Warum es wichtig ist

  • Die Entscheidung schränkt Aktionäre ein, nach der Durchführung eines Schiedsverfahrens für ähnliche Ansprüche in unterschiedlichen Gerichtsständen auf mehrere Erstattungen hinzuwirken.
  • Sie bestätigt die internationale Praxis, Schiedsergebnisse und vertragliche Vereinbarungen zur Streitbeilegung per Schiedsverfahren zu respektieren, und stärkt damit die 'international comity'.
  • Die Entscheidung gibt Orientierung für künftige grenzüberschreitende Verfahren und Schiedsverfahren, die öffentlich gehandelte Unternehmen betreffen, die von mehreren Foren erfasst werden.

Quellen

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