Neuntes Berufungsgericht bestätigt die Schiedsklausel in Shanahan v. IXL Learning
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Kurzfassung
- Das Neunte Berufungsgericht befasste sich mit der Durchsetzbarkeit einer Schiedsvereinbarung.
- Die Entscheidung erleichtert es, die Schiedsgerichtsbarkeit unter bestimmten Verträgen durchzusetzen.
- Shanahan war die Klägerin; IXL Learning der Arbeitgeber.
- Die Entscheidung klärt die Pflichten zur Schiedsgerichtsbarkeit bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Überblick
Das U.S. Court of Appeals for the Ninth Circuit hat in Shanahan v. IXL Learning, Inc. entschieden und dabei die Durchsetzbarkeit einer Schiedsklausel in einer Beschäftigungsvereinbarung geprüft.
Die Entscheidung betrifft die Frage, wann die Parteien gezwungen werden können, Streitigkeiten, die aus solchen Vereinbarungen entstehen, im Schiedsverfahren beilegen zu lassen.
Was passiert ist
Anfang dieses Monats überprüfte das Neunte Berufungsgericht den Fall Shanahan v. IXL Learning, Inc.
Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine in einem Arbeitsvertrag enthaltene Schiedsklausel durchzusetzen ist.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Schiedsklausel durchsetzbar ist und der Streit sachgerecht im Schiedsverfahren geklärt werden kann.
Infolgedessen macht die Entscheidung es verfahrensrechtlich einfacher, in ähnlichen arbeitsrechtlichen Konstellationen innerhalb des Gerichtsbezirks des Neunten Berufungsgerichts die Schiedsgerichtsbarkeit anzuordnen.
Kontext
Schiedsvereinbarungen sind in US-Arbeitsverträgen verbreitet und verlangen häufig von Arbeitnehmern, arbeitsplatzbezogene Streitigkeiten statt im Klageweg über ein Schiedsverfahren beizulegen.
Die Durchsetzbarkeit solcher Klauseln wird oft angegriffen und im Rahmen des Berufungsrechts überprüft, insbesondere in Bundesgerichten.
Warum es wichtig ist
- Die Entscheidung liefert weitere Orientierung zur Durchsetzbarkeit von Schiedsklauseln in Beschäftigungsvereinbarungen im Zuständigkeitsbereich des Neunten Berufungsgerichts.
- Arbeitgeber, die in diesem Gerichtsbezirk tätig sind, können aufgrund dieser Entscheidung leichter die Schiedsgerichtsbarkeit in streitigkeiten mit Beschäftigungsbezug durchsetzen können.
