Cardama leitet ICC-Schiedsverfahren gegen Uruguay ein - wegen Beendigung eines Vertrags über Patrouillenschiffe
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Kurzfassung
- Cardama hat nach der einseitigen Beendigung eines Patrouillenschiff-Vertrags durch Uruguay beim ICC in Paris ein Schiedsverfahren wegen internationaler Schiedsgerichtsbarkeit beantragt.
- Uruguay macht geltend, dass der Streit nicht der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit unterliege und verweist dabei auf Zuständigkeitsklauseln im Vertrag.
- Im Kern geht es um technische Ansprüche sowie um die rechtliche Grundlage für die Beendigung, während die Zuständigkeitsargumente weiter laufen.
- Beide Seiten bereiten sich auf parallele Verfahren vor - einschließlich rechtlicher und verfahrensbezogener Strategien.
Überblick
Der spanische Schiffbauer Cardama hat nach der einseitigen Beendigung eines Vertrags über Offshore-Patrouillenschiffe (OPV) durch die uruguayische Regierung ein Schiedsverfahren beim Internationalen Schiedsgerichtshof (ICC) in Paris eingeleitet. Beide Parteien streiten darüber, ob der Fall unter die internationale Schiedsgerichtsbarkeit fällt oder der örtlichen Gerichtsbarkeit unterliegt. Dadurch stellen sich Fragen zur Vertragsauslegung und zum Umfang des Verfahrens.
Was passiert ist
Cardama hat gegen Uruguay ein internationales Schiedsverfahren eingeleitet, nachdem die uruguayische Regierung den Vertrag über den Bau von zwei Offshore-Patrouillenschiffen beendet hatte.
Die Regierung vertritt die Auffassung, dass der Vertrag in bestimmten, auf technische Streitigkeiten bezogenen Konstellationen eine Schiedsgerichtsbarkeit vorsieht - ansonsten müssten Streitigkeiten vor Gerichten in Montevideo geklärt werden.
Cardama hat die Schiedsklage beim ICC in Paris eingereicht und sich dabei auf eine Vertragsklausel berufen, nach der eine internationale Schiedsgerichtsbarkeit vorgesehen ist, falls die Klassifikationsgesellschaft Lloyd's sich nicht mit technischen Meinungsverschiedenheiten befasst.
Die uruguayische Exekutive argumentiert, die Beendigung sei nicht auf technische Gründe gestützt worden - es werde von erheblicher Nicht-Compliance durch Cardama ausgegangen, darunter einer falschen Garantie und einem mangelhaften Rückerstattungsinstrument; damit falle die Angelegenheit in die Zuständigkeit der lokalen Gerichte.
Die Rechts-Teams beider Seiten bereiten sich auf parallele Verfahren vor: Während Cardama einen internationalen Rechtsbehelf anstrebt, streitet Uruguay in dem anhängigen Schiedsverfahren über die Zuständigkeit und prüft zugleich Widerklagen vor uruguayischen Gerichten.
Kontext
Der Streit geht auf einen staatlichen Vertrag zurück, der Cardama mit dem Bau von militärischen Patrouillenschiffen für die Marine Uruguays übertragen wurde. Die Regierung stützte sich auf eine innerstaatliche Rechtsgrundlage, die eine einseitige Beendigung bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch den Auftragnehmer ermöglicht.
Cardama macht geltend, die uruguayischen Behörden hätten eine unzulässige und schädigende Vorgehensweise gezeigt, unter anderem durch öffentliche Äußerungen, die nach Ansicht von Cardama die Beziehungen zu Subunternehmern und die Umsetzbarkeit des Projekts untergraben hätten.
Als Präzedenzfälle in maritimen Vertragsstreitigkeiten werden unter anderem ein ähnliches Schiedsverfahren genannt, das BAE Systems gegen Trinidad und Tobago nach einer stornierten Bestellung für Patrouillenschiffe angestrengt hatte und das ebenfalls nach ICC-Regeln verhandelt wurde, sowie ein Streit aus Mozambique zur Reichweite der Schiedsgerichtsbarkeit in maritimen Verträgen.
Die Zuständigkeit hängt von der Auslegung konkreter Vertragsartikel ab: Ein Artikel sieht eine internationale Schiedsgerichtsbarkeit bei ungelösten technischen Meinungsverschiedenheiten vor, der andere verweist Streitigkeiten für nicht-technische Themen an lokale Gerichte.
Warum es wichtig ist
- Der Fall zeigt, dass es bei grenzüberschreitenden staatlichen Verträgen weiterhin Schwierigkeiten gibt, insbesondere im maritimen Bereich - dort können unterschiedliche Auslegungen von Streitbeilegungsklauseln zu paralleler Schiedsgerichtsbarkeit und parallel geführten Gerichtsverfahren führen.
- Er wirft wichtige Fragen zur Reichweite von Klauseln über internationale Schiedsgerichtsbarkeit sowie zum prozessualen Zusammenspiel zwischen technischen und nicht-technischen Vertragsstreitigkeiten auf.
- Das Ergebnis kann künftige Strategien beeinflussen, wenn ausländische Lieferanten und staatliche Stellen in der Region Verträge schließen und Streitigkeiten beilegen wollen.
Quellen
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¿Puede haber arbitraje internacional por las OPV de Cardama? Lo que dice el contrato, la defensa del gobierno, los argumentos del astillero y lo que piensan especialistas
elobservador.com.uy
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Los casos similares (y recientes) al arbitraje de Cardama con Uruguay
farodevigo.es
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Cardama lleva a Uruguay a arbitraje en París: el gobierno confía en frenarlo y prepara una demanda millonaria en Montevideo
xn--lamaana-7za.uy
