Polnisches Gericht vollstreckt CIETAC-Schiedsspruch gegen Bioton
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Kurzfassung
- Das Warschauer Berufungsgericht erkannte einen chinesischen CIETAC-Schiedsspruch gegen Bioton an und vollstreckte ihn.
- Streitgegenstand sind vertragliche Vergleichsvereinbarungen aus einem Abkommen von 2011 zwischen Bioton, SciGen und chinesischen Beteiligten.
- Bioton muss 1,5 Millionen US-Dollar zahlen - zuzüglich Zinsen und Kosten - an Hefei Life Science Park Investments and Development.
- Die Entscheidung ist endgültig, auch wenn Bioton weitere Rechtsbehelfe anstreben kann.
Überblick
Am 26. Mai 2026 erkannte das Warschauer Berufungsgericht einen 2017 ergangenen CIETAC-Schiedsspruch an und erklärte ihn für vollstreckbar. Der Schiedsspruch verpflichtet Bioton und seinen Partner SciGen zur Zahlung erheblicher Beträge an Hefei Life Science Park Investments and Development. Dem Verfahren liegt eine langjährige Auseinandersetzung über vertragliche Vergleichsvereinbarungen und Lizenzzahlungen zugrunde, die aus einem Abkommen aus dem Jahr 2011 hervorgehen. Die Entscheidung ist endgültig, kann aber Gegenstand weiterer Rechtsmittel sein.
Was passiert ist
Das Warschauer Berufungsgericht entschied über einen Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung eines CIETAC-(China International Economic and Trade Arbitration Commission)-Schiedsspruchs aus dem Jahr 2017. Der Schiedsspruch verpflichtete Bioton und SciGen, an Hefei Life Science Park Investments and Development rund 1,5 Millionen US-Dollar als Schadensersatz zu zahlen, Zinsen ab 2015 in Höhe von 0,05% täglich, 146,80 US-Dollar an Lizenzgebühren sowie weitere, mit dem Schiedsverfahren verbundene Kosten.
Bioton hatte geltend gemacht, die Ansprüche seien verjährt und die chinesischen Verfahrensfristen für die Vollstreckung seien 2019 abgelaufen; hierzu legte Bioton eine entsprechende juristische Stellungnahme vor. Das Gericht stellte jedoch keine Gründe fest, die einer Anerkennung oder Vollstreckung nach dem 1958 New Yorker Übereinkommen entgegenstünden. Es wies zudem den Antrag auf die Beiziehung eines chinesischen Gesetzesexperten zurück und sah dies als nicht erforderlich an.
Das Gericht hob hervor, dass die Unterlagen zur Antragstellung vollständig seien und dass der chinesische Schiedsspruch am Sitz des Schiedsverfahrens nicht aufgehoben worden sei. Außerdem stellte das Gericht klar, dass die chinesischen Vollstreckungsfristen in Polen nicht gelten.
Die Entscheidung ist mit ihrer Verkündung endgültig. Bioton kann jedoch eine außerordentliche Beschwerde zum Obersten Gerichtshof einlegen und prüft derzeit weitere rechtliche Schritte.
Kontext
Der Streit geht auf einen Vertrag aus dem Jahr 2011 zwischen Bioton, SciGen Ltd., Hefei Life Science Park und Gao Xiaoming zurück. Er betrifft deren gemeinsame Zusammenarbeit sowie damit verbundene Lizenz- und finanzielle Verpflichtungen.
Bioton ist auf biotechnologische und pharmazeutische Produkte spezialisiert und seit 2005 an der Warschauer Börse gelistet. Diese Vollstreckungsmaßnahme folgt auf Jahre der Auseinandersetzung über die Abwicklung dieser Verpflichtungen.
Warum es wichtig ist
- Der Fall veranschaulicht die grenzüberschreitende Durchsetzung von Schiedssprüchen in der EU nach dem New Yorker Übereinkommen.
- Er zeigt die Hürden, mit denen Schuldner konfrontiert sind, wenn sie die Anerkennung mit Einwänden verknüpfen, die aus ausländischem Recht oder prozessualen Zeitgrenzen abgeleitet werden.
- Die Entscheidung bekräftigt, dass ausländische Investoren die Vollstreckung von Schiedssprüchen über polnische Gerichte verfolgen können.
