Neunter Gerichtsbezirk weist Zurückweisung - nicht gegenseitige präjudizielle Wirkung gegen Schiedsvereinbarungen
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Kurzfassung
- Der Neunte Gerichtsbezirk hob die Anwendung nicht gegenseitiger offensiver präjudizieller Wirkung durch ein Bezirksgericht auf, mit der 255 Schiedsvereinbarungen für nichtig erklärt worden waren.
- Das Berufungsgericht stellte klar, dass Schiedsvereinbarungen nach dem FAA so wie vereinbart und auf Einzelfallbasis durchgesetzt werden müssen.
- Der Ansatz des Bezirksgerichts habe die Rechtskraftwirkung unzulässig genutzt, um Schiedsverfahren zu umgehen.
- Arbeitgeber sollten die Durchsetzbarkeit von Schiedsvereinbarungen prüfen; Gerichte dürfen Vereinbarungen jedoch nicht mit Rechtskraftargumenten aushebeln.
Überblick
Der US-Berufungsgerichtshof für den Neunten Gerichtsbezirk hat entschieden, dass nicht gegenseitige offensive präjudizielle Wirkung nicht dazu genutzt werden kann, die Durchsetzung von Hunderten von Schiedsvereinbarungen in einem arbeitsrechtlichen Kontext auszuschließen. Die Entscheidung erging im Fall O'Dell v. Aya Healthcare Services, Inc., in dem Kläger versuchten, präjudizielle Wirkung anzuwenden, um die Schiedsbindung nach uneinheitlichen Entscheidungen zur Durchsetzbarkeit einzelner Vereinbarungen zu vermeiden.
Was passiert ist
In O'Dell v. Aya Healthcare Services, Inc. verlangte der Arbeitgeber, dass Mitarbeiter Schiedsvereinbarungen als Bedingung des Arbeitsverhältnisses unterzeichnen.
Vier ehemalige Mitarbeiter reichten eine Sammelklage ein und wurden zu einzelnen Schiedsverfahren verpflichtet, was zu gespaltenen Ergebnissen führte: Zwei Schiedsrichter hielten die Vereinbarungen aufrecht, zwei erklärten sie für nicht durchsetzbar.
Im Verlauf schlossen sich weitere 255 Kläger als Opt-ins unter dem Fair Labor Standards Act an.
Das Bezirksgericht nahm Argumente zur präjudiziellen Wirkung auf der Grundlage der für den Arbeitgeber ungünstigen schiedsrichterlichen Entscheidungen an und erklärte die 255 Schiedsvereinbarungen für nichtig, ohne eine individuelle Prüfung.
Der Neunte Gerichtsbezirk hob dies auf und stellte fest, dass nicht gegenseitige offensive präjudizielle Wirkung kein Vertragsverteidigungsgrund nach dem FAA sei, und betonte zugleich den individualisierten, einwilligungsbasierten Charakter von Schiedsverfahren.
Kontext
Schiedsvereinbarungen sind private Verträge, die eine individuelle Zustimmung erfordern, und werden in diesem Fall durch den Federal Arbitration Act (FAA) geregelt.
Nicht gegenseitige offensive präjudizielle Wirkung (issue preclusion) ist eine prozessuale Lehre, die verhindert, dass bereits entschiedene Fragen erneut verhandelt werden; nach Auffassung des Neunten Gerichtsbezirks bietet sie jedoch keine Grundlage, Schiedsvereinbarungen in der Breite zu entkräften.
Einige Schiedsrichter hatten die Gebühren- und Gerichtsstandsregelungen in den Schiedsvereinbarungen von Aya Healthcare für unverbindlich/unzulässig im Sinne der Unbilligkeit (unconscionable) gehalten, doch das Berufungsgericht stellte klar, dass solche Feststellungen individuell zu treffen seien.
Warum es wichtig ist
- Die Entscheidung bekräftigt, dass Schiedsverfahren nach dem FAA individualisiert bleiben müssen und nicht durch die breite Anwendung von Billigkeitslehren wie nicht gegenseitiger präjudizieller Wirkung umgangen werden dürfen.
- Für Arbeitgeber mit groß angelegten Schiedsprogrammen schafft die Entscheidung Klarheit: Einwände gegen die Durchsetzbarkeit müssen individuell geklärt werden, nicht über pauschale Präklusions- bzw. Vorwegnahmestrategien.
- Die Entscheidung kann Gerichte und Parteien bei massenhaften Schiedsverfahren und verfahrensrechtlicher Komplexität dabei leiten, die Legitimität der Schiedsverfahrensdurchsetzung nach dem FAA sicherzustellen.
