Schiedsgericht des ICSID weist Banescos 13,5-Millionen-Dollar-Forderung gegen Panama zurück
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Kurzfassung
- Das ICSID-Schiedsgericht hat Banescos 13,5-Millionen-Dollar-Forderung gegen Panama zurückgewiesen.
- Sämtliche Vorwürfe einer Verletzung des Investitionsschutzabkommens durch Banesco wurden abgewiesen.
- Banesco wurde verpflichtet, Panama 900.000 US-Dollar an Rechtskosten zu zahlen.
- Der Streit drehte sich um öffentliche Bauaufträge und den Schutz durch ein Investitionsabkommen.
Überblick
Am 5. Mai 2026 hat ein Schiedsgericht des International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) einen endgültigen Schiedsspruch erlassen, mit dem die Ansprüche von Banesco Holding Latinoamérica S.A. und Banesco (Panamá), S.A. gegen die Republik Panama zurückgewiesen wurden. Banesco hatte mehr als 13,5 Millionen US-Dollar gestützt auf ein Investitionsschutzabkommen verlangt und dabei Verletzungen im Zusammenhang mit Garantien und öffentlichen Bauaufträgen geltend gemacht. Das Schiedsgericht wies jedoch alle Ansprüche zurück und ordnete an, dass Banesco 900.000 US-Dollar zur Deckung der Rechtskosten von Panama zahlen muss.
Was passiert ist
Banesco hat 2023 ein Schiedsverfahren gegen Panama vor dem ICSID angestrengt und sich dabei auf das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Panama und Spanien berufen.
Die Bank machte geltend, die panamaischen Behörden hätten in Bezug auf die Vollstreckung von Garantien, die mit angeblich vertragswidrig abgeschlossenen öffentlichen Bauaufträgen verbunden gewesen seien, ihre Pflichten aus dem Recht auf faire und gerechte Behandlung sowie aus dem Anspruch auf ordnungsgemäßen Prozess verletzt.
Banesco verlangte mehr als 13,5 Millionen US-Dollar Schadensersatz und behauptete, die Handlungen staatlicher Stellen seien willkürlich, diskriminierend und intransparent gewesen.
Am 5. Mai 2026 erließ das Schiedsgericht seinen Schiedsspruch und wies sämtliche Ansprüche von Banesco zurück. Es stellte keine Verletzung von Verpflichtungen aus dem Investitionsschutzabkommen durch Panama fest und erklärte, dass die panamaischen Institutionen im Rahmen des Rechts gehandelt hätten.
Das Schiedsgericht hob hervor, dass Banesco Zugang zu innerstaatlichen Rechtsbehelfen gehabt habe und dass kommerzielle Risiken nicht vom Maßstab des internationalen Investitionsschutzes erfasst seien.
Banesco wurde angewiesen, 900.000 US-Dollar an Panama für Rechtskosten und Schiedsverfahrenskosten zu zahlen.
Kontext
Das Schiedsverfahren beruhte auf dem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Panama und Spanien, das Banesco zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen Handlungen angeführt hatte, die seine finanziellen Garantien betroffen haben.
Im Mittelpunkt standen die Ausführung von Bürgschaften im Zusammenhang mit öffentlichen Verträgen in Panama, bei denen Banesco behauptete, dass sie von staatlichen Behörden nicht ordnungsgemäß gehandhabt worden seien.
Der Fall reiht sich in eine Reihe von Investitionsschiedsverfahren ein, in denen Panama seine Regulierung von Streitigkeiten über öffentliche Verträge gegen internationale Ansprüche verteidigt hat.
Warum es wichtig ist
- Die Entscheidung bestätigt das Vorgehen Panamas als vereinbar mit Abkommens- und Rechtsverpflichtungen und könnte damit die Reputation des Landes als Investitionsstandort stärken.
- Das Ergebnis begrenzt die mögliche Haftung des Staates für ähnliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchsetzung öffentlicher Vertragsverhältnisse.
- Der Fall unterstreicht die Grenzen des Standards der fairen und gerechten Behandlung in Investitionsschutzabkommen und stellt erneut klar, dass kommerzielle Risiken ohne Abkommensverletzungen nicht geschützt sind.
