NVIDIA gewinnt in den USA eine Gerichtsentscheidung zur Durchsetzung von Schiedsverfahren wegen Cookie-Banner-Privatsphäreklage
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Kurzfassung
- US-Bundesgericht ordnet Schiedsverfahren für Datenschutzansprüche gegen NVIDIA an.
- Die Ansprüche sollen auf eine angebliche Nichteinhaltung der Cookie-Banner-Einstellungen auf der NVIDIA-Website zurückgehen.
- Sämtliche Ansprüche, einschließlich nach kalifornischem Datenschutzrecht, werden bis zur Entscheidung im Schiedsverfahren ausgesetzt.
- Das Gericht stellte fest, dass der Kläger von der Schiedsvereinbarung tatsächlich Kenntnis hatte.
Überblick
Das US District Court für den Northern District of California hat entschieden, dass sämtliche Ansprüche in einer geplanten Klage als Sammelklage gegen NVIDIA Corp. in Bezug auf sein Cookie-Banner auf der Website über ein Schiedsverfahren erledigt werden müssen. In der Klage wurde geltend gemacht, die Website von NVIDIA habe eine Nutzerpräferenz nicht beachtet, nicht verfolgt zu werden; daraus ergäben sich Ansprüche sowohl nach kalifornischen Datenschutzgesetzen als auch nach allgemeinem Recht.
Was passiert ist
Ein in Kalifornien ansässiger Kläger reichte eine geplante Datenschutz-Sammelklage gegen NVIDIA ein und machte geltend, das Cookie-Banner der Website habe seine Abwahlanfrage ignoriert und seine Aktivitäten verfolgt.
NVIDIA beantragte, ein Schiedsverfahren durchzusetzen, und argumentierte, der Kläger habe Streitigkeiten über die verlinkten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website zum Schiedsverfahren vereinbart.
Das Gericht stellte fest, dass der Kläger tatsächliche Kenntnis von der Schiedsklausel hatte, weil das Cookie-Banner klar angezeigt worden sei und einen Link zu den Bedingungen enthielt.
Auf dieser Grundlage ordnete das Gericht an, dass sämtliche Ansprüche - einschließlich der Ansprüche nach dem California Invasion of Privacy Act und damit verbundenem allgemeinem Recht - an ein Schiedsverfahren verwiesen werden, und setzte die laufenden Prozesshandlungen bis zum Ausgang aus.
Kontext
Der Fall steht im Zusammenhang mit anhaltenden Streitigkeiten darüber, ob Online-Schiedsvereinbarungen durchsetzbar sind - insbesondere dann, wenn Nutzer mit Banner- oder Nutzungsbedingungen-Elementen auf einer Website interagieren.
Sowohl kalifornische Gerichte als auch US-Bundesgerichte haben wiederholt geprüft, ob digitale Vereinbarungen, die über Pop-ups oder Banner angezeigt werden, ausreichen, um Nutzer an ein Schiedsverfahren zu binden.
Warum es wichtig ist
- Die Entscheidung zeigt die Bereitschaft US-amerikanischer Gerichte, Online-Schiedsvereinbarungen aufrechtzuerhalten, wenn den Nutzern tatsächliche Kenntnis nachgewiesen wird.
- Sie unterstreicht, wie wichtig es für Unternehmen ist, Schiedskonditionen in ihren Online-Interaktionen mit Nutzern korrekt auszuformulieren und sichtbar anzuzeigen.
- Kläger, die Sammelklagen wegen Datenschutz- oder Einwilligungsmechanismen auf Websites anstreben, könnten vor frühen Hürden stehen, wenn Schiedsklauseln vorhanden sind und als durchsetzbar angesehen werden.
Quellen
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NVIDIA Wins Bid to Force Arbitration in Cookie Banner Suit
news.bloomberglaw.com
